AGB

AGB zur Teilnahme an Fortbildungskursen

Allgemeine Bedingungen

 

1. Die Veranstalter haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referent /Innen vermittelten Lehrinhalte.

 

2. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referent/Innen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursteilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursteilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Ab sage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind. Der Kursteilnehmer haftet für die Zahlungen der Kursgebühr für den Kurs unabhängig von eventuell beantragten Leistungen Dritter (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Bildungsgutschein).

 

3. Sollte ein Kursteilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund seiner Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von

100%, wenn er früher als 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,

50%, wenn er zwischen 4 und 8 Wochen vor Kursbeginn absagt,

30%, wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn absagt.

Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr.

Ihnen bleibt überlassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden als den vorstehenden nachzuweisen.

Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig.

Wir empfehlen für Absagen aus Beweisgründen die Schriftform.

 

4. Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.

 

5. Kursteilnehmer können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter und der jeweiligen Kursleitung.

 

6. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und der Veranstalter als bestätigt, wenn

a) eine verbindliche Anmeldung vorliegt,

b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,

c) dem Bewerber eine schriftliche Kursplatzreservierung der Veranstalter vorliegt.

Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 14 Tagen von den Veranstaltern beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.

 

7. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer /Innen an Patient/Innen oder an anderen vornehmen, handeln die Kursteilnehmer/Innen auf eigene Gefahr und Risiko.

Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Dozent/Innen und die Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.

 

8. Sollten die Veranstalter Kursteilnehmer/Innen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haften sie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels. Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen. deaktivieren.